1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht) erkannte mit Urteil vom 22.2.2018 Folgendes (pag. 847 ff.): I. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen einfacher Körperverletzung, evtl. Tätlichkeiten, angeblich begangen am 13.09.2016 kurz nach 11:40 Uhr in I.________, z.N. von J.________ wird infolge Rückzugs des entsprechenden Strafantrags eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: