Diese Ausführungen sind zutreffend, ausser, dass nicht gerade von gesamthaft „sehr guten“, aber doch zumindest von guten/eher überdurchschnittlichen Verhältnissen auszugehen war. Soweit weitergehend ist an dieser Stelle auf den Leumundsbericht vom 12. Januar 2018 (pag. 595 ff.) zu verweisen. Zwischenzeitlich gab es tendenziell eine Verschlechterung: Gemäss Leumundsbericht vom 21. Dezember 2018 (pag. 750 ff.) ist der Beschuldigte seit März 2018 arbeitslos und erhält Arbeitslosentaggelder; die AO.________ habe ihn aufgrund personeller Wechsel freigestellt. Er habe sich zwischenzeitlich noch als AP.