21. Täterkomponenten 21.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Die Vorinstanz erwog dazu Folgendes (pag. 697, S. 28 der Urteilsbegründung): A.________ wurde am 03.08.2016, also relativ kurz vor der Tat wegen Nichteinrückens zu einem Zi- vilschutz-Grundkurs zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt (p. 475 ff.).