36 hemmende Wirkung hat, ist gerichtsnotorisch und vermag den Beschuldigten nicht ansatzweise zu entlasten. Bei der subjektiven Tatschwere ist somit der Eventualvorsatz im Rahmen von vier Monaten leicht verschuldensmindernd zu berücksichtigen. Gesamthaft resultiert gestützt auf die Tatkomponenten ein Verschulden im untersten Bereich eines mittleren Verschuldens, entsprechend 44 Monaten.