im Stirnbereich linksseitig, einen Bruch der Hinterwand der Stirnhöhle, einen Bruch des Dachs der linken knöchernen Augenhöhle mit in die Augenhöhle verschobenen Knochenstücken, eine Hautwunde im Gesicht linksseitig sowie diverse kleine Schnittwunden im Stirnbereich oben. Dem Opfer wurde operativ eine Titanplatte im Schädelbereich eingesetzt und eine Hautpartie transplantiert. Eine unmittelbare Lebensgefahr bestand zu keinem Zeitpunkt, es hätte jedoch jederzeit zu einer lebensbedrohlichen Situation kommen können.