20. Tatkomponenten 20.1 Objektive Tatschwere Ausmass des verschuldeten Erfolges Das Opfer wurde beim Vorfall vom 25. September 2016 ganz massiv verletzt und befand sich in der Folge vom 25. September 2016 bis am 8. Oktober 2016 im Spital: Es erlitt ein Schädelhirntrauma Grad I, einen Schädelbasisbruch mit Lufteinschluss in der Schädelhöhe (Pneumencephalon) und kleiner Blutung zwischen den Schädelknochen und der harten Hirnhaut (Epiduralhämatom) im Stirnbereich linksseitig mit traumatischer Blutung unter die weiche Hirnhaut (Subarachnoidalblutung)