32 res, dass der Beschuldigte zumindest eine einfache Körperverletzung wollte und eine schwere Körperverletzung in Kauf nahm: Wer derart wie der Beschuldigte ohne Vorwarnung, völlig überraschend, äusserst heftig, mit Schwung, zwei Mal mit einer grösseren, nicht leeren Glasflasche auf den Kopf bzw. gegen das Gesicht des perplexen Opfers, das ohne Abwehrchance schutzlos den Schlägen ausgesetzt ist, einschlägt und den zweiten Schlag insbesondere verabreicht, wenn das Opfer bereits auf dem Boden ist und sich aufrichtet, der will es verletzen und nimmt eine schwere Körperverletzung zumindest in Kauf.