Das IRM-Gutachten verneinte Lebensgefahr, wies jedoch auf mögliche lebensgefährliche Entwicklungen hin, wie z.B. plötzliche Zunahme der Subduralblutungen, eine Hirnschwellung, Fett- oder Luftembolien, schwerwiegender Bewusstseinsverlust und dergleichen mehr. Hinweise für dauernde Arbeitsunfähigkeit, Gebrechlichkeit oder Geisteskrankheit sind nicht erkennbar. Auch eine arge und bleibende Gesichtsentstellung liegt nicht vor. Die Narbe, die von der linken Augenbraue nach schräg oben verläuft, ist zwar auch aus Distanz gut zu erkennen. Das Gesicht wird dadurch aber nicht im Sinne des Gesetzes entstellt.