27 Flasche auf den Kopf bzw. ins Gesicht niederzustrecken bzw. ausser Gefecht zu setzen. Insoweit war es auch sein Ziel, das Opfer zu verletzen. In der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme erwähnte der Beschuldigte, dass es bei derartig heftigen Schlägen mit einer Glasflasche gegen den Kopf eines Menschen von Platzwunden bis hin zum Tod kommen könne (pag. 201). Er verfügte somit über das notwendige Bewusstsein über die möglichen Konsequenzen seines Handelns.