_“) und F.________ im Rahmen des Geschehens in der D________gasse- und insbesondere der E________gasse noch sind irgendwelche Chat-Verläufe und dergleichen erstellt, die aufschlussreich sein könnten. Gemäss Anzeigerapport (pag. 29) war der Beschuldigte der Administrator (und Teilnehmer) einer WhatsApp-Gruppe. Allerdings war F.________ nicht Mitglied dieser WhatsApp-Gruppe. Insoweit lassen sich daraus auch nicht weiter Rückschlüsse ziehen auf die von R.________ und AI.________ erwähnte Angst bzw. Respekt vor F.________ bzw. seinen Kollegen.