Aufgrund der Örtlichkeiten musste der Beschuldigte zuvor wahrgenommen haben, dass das Opfer sich in Richtung E________gasse begab. Der Beschuldigte lief zügig, zielstrebig, wortlos und mit der Glasflasche in der Hand (und zwar am Flaschenhals haltend mit Daumen nach unten) in der E________gasse – vorbei an R.________ und AI.________, die in der Laube waren – in Richtung „O.________“. Dabei war er zumindest „angespannt“ (sauer, wie etwas gewesen wäre), was für die anderen Personen, insbesondere F.________ und G.________ deutlich merk- und spürbar war, sodass sie sich gemüssigt fühlten, dem Beschuldigten zu folgen.