Im Rahmen einer Gesamtwürdigung ist überdies beweismässig davon auszugehen, dass es letztlich der Beschuldigte war, der das Opfer verbal attackierte; das schliesst indes nicht aus, dass das Opfer dann auch in einer resoluten Art den Beschuldigten aufforderte, ihn in Ruhe zu lassen und durchzulassen. Aus den doch recht zahlreichen Aussagen der verschiedenen Aussagepersonen, die das nachfolgende dynamische Turbulenzgeschehen in der E________gasse aus unterschiedlichen Wahrnehmungsverhältnissen und Be- troffenheits- und Interessenlagen heraus wahrgenommen haben, ergibt sich insgesamt ein schlüssiges Gesamtbild: Es war der Beschuldigte, der M.___