Im Rahmen einer Gesamtwürdigung ergibt sich nun bezüglich der beweismässigen Kernfragen Folgendes: • Aus welchem Grund/wieso kam es am 25. September 2016 zur Auseinandersetzung bzw. was war die Vorgeschichte und von wem ging das Aggressionspotenzial aus? Unter welchen Umständen und wie fügte der Beschuldigte dem Opfer die Verletzungen zu? Zur ersten Begegnung in der D________gasse hielt die Vorinstanz zwar zutreffend fest, dass betreffend die vom Beschuldigten geltend gemachten Beschimpfungen und Drohungen Aussage gegen Aussage stehe und dort die Ursache für die spätere Auseinandersetzung gesetzt worden sei.