__ und P.________. In Übereinstimmung mit P.________ – und entgegen den Ausführungen von R.________ – soll die Flasche erst beim zweiten Schlag kaputt gegangen sein. Knapp zehn Tage später wurde F.________ nochmals als beschuldigte Person durch die Polizei einvernommen (pag. 174). Erwähnenswert ist vorab Folgendes im Zusammenhang mit seinem Aufenthalt beim AM.________ „G.________ kam kurz vorbei. Dann kam auch schon A.________. G.________ ging dann A.________ hinterher. Ich folgte G.________“ (pag. 175). Er sei hinterher gelaufen, weil „ich hatte den Eindruck, dass etwas los sei. … Ja, etwas sauer sah er aus.