Dabei ging die Flasche kaputt“ (pag. 166); nach dem ersten Schlag sei die Flasche mit Bestimmtheit noch ganz gewesen. Gegen Ende der Einvernahme, nachdem er den Beschuldigten als Täter bezeichnete, gab er zu Protokoll: „Er hielt die Flasche am Flaschenhals, Öffnung gegen oben. … Er war sauer. Er hielt die Flasche in der Hand... Was für Absichten dieser A.________ hatte, war nicht klar ersichtlich. Er lief schnell, so als ob sich vorher schon etwas zugetragen hat. Es gab zuerst eine verbale Auseinandersetzung. Das spätere Opfer und (der Beschuldigte) hatten eine lautstarke Auseinandersetzung. Es kam aber vorgängig zu keinem Gerangel. Es ging direkt mit der Flasche los.