20 132). Es sei ein intensiver Stoss gewesen mit beiden Händen gegen die Brust des Opfers. Der Beschuldigte habe bereits eine Flasche in der Hand gehalten, als er auf die Gasse trat. Es folgt dann eine verwirrende, nicht kongruente Antwort auf die Frage, warum er annehme, dass die Flasche noch ganz gewesen sei: „Weil er ihn ja mit beiden Händen stiess. Wenn er dabei noch etwas in der Hand gehalten hätte, wäre das Opfer wohl nicht zu Boden gefallen. Ich gehe davon aus, dass er erst danach zur Flasche griff. Gesehen habe ich es aber nicht“ (pag.