am 7. März 2017 durch die Staatsanwaltschaft als Zeuge einvernommen (pag. 131 ff.). Dabei bestätigte er den Stoss durch den Beschuldigten und dieser „nahm ein Fläschchen und schlug den, der am Boden lag gegen den Kopf. … Seitwärts gegen den Kopf (Verbal: Der Zeuge macht eine Schwenkbewegung mit dem rechten Arm)“ (pag.