„Der Täter hat voll durchgezogen, … Es sah wirklich danach aus, dass er gezielt und heftig den Kopf treffen wollte“ (pag. 125). Die Auskunftsperson schilderte als einzige Person einen anfänglichen Stoss mit Sturzfolge des Opfers und alsdann einen heftigen Schlag gegen das mit angehobenem Oberkörper auf dem Boden liegende Opfer. Den Aussagen der Auskunftsperson zufolge war es kein (An)- Schreien oder dgl. des Opfers gegenüber dem Beschuldigten, und er beobachtete jedenfalls ein zweimaliges Einwirken auf das Opfer.