Opfer zu Boden“ (pag. 115). Auch wenn er bloss einen Schlag mit der Flasche wahrnahm und die Aussage, wonach das Opfer dann zu Boden ging, wenig präzise ist, so kann es nur der zweite, finale Schlag gewesen sein, den er wahrnahm. Nach Ansicht der Kammer hätte er seine Aufmerksamkeit mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht abgewendet, wenn er den ersten Schlag wahrgenommen hätte, da es sich bei den beiden Schlägen um ein schnelles Geschehen gehandelt hat.