Für mich hat es eher so ausgesehen, als hätten diese drei das Opfer verfolgt“ (pag. 107). Sie habe auch nicht gesehen, dass das Opfer seine Arme gehoben oder die Hände schützend vor den Kopf gehalten habe, und sie könne sich nicht vorstellen, dass der Beschuldigte sich durch das Opfer irgendwie bedroht gefühlt habe (pag. 109). Diese Aussagen einen Monat nach der ersten Einvernahme sind widerspruchslos, stim- mig-nachvollziehbar, völlig in Einklang mit ihrer Beobachtungs- und Wahrneh- 18 mungssituation, ohne jegliche Aggravierungen und insgesamt für die Kammer sehr glaubhaft.