17 sche schon vorgängig nicht in der Hand, wie man sie zum Trinken hält. Er hielt die Flasche bereits am Flaschenhals. Auf mich wirkte es klar wie eine beabsichtigte Handlung“ (pag. 97 f.). Und zum Zustand des Beschuldigten ist dem Protokoll Folgendes zu entnehmen: „…, er sah nicht alkoholisiert aus. Nach der Tat hat er eine kurze Zeit innegehalten und ist danach davon gerannt. … Er konnte gerade laufen und wirkte nicht betrunken“ (pag. 97 f.). Diese Aussagen beeindrucken und erscheinen dem Gericht als sehr glaubhaft, umso mehr als R.________ bei ihren Aussagen Angst hatte (vgl. pag.