Sie machte sehr präzise, detaillierte und direkte Angaben zum Geschehen; sie rauchte draussen vor der E________gasse 41 eine Zigarette und konnte die Auseinandersetzung aus nächster Nähe (ca. 5 Meter Entfernung [pag. 99]) beobachten. Auffallend ist, dass sie einzig wahrnahm, wie das Opfer zum Beschuldigten und zwei Begleitern „recht energisch“ sagte „Seit ruhig es ist jetzt Feierabend“ (pag. 97) oder ähnlich im Sinne eines Massregelns (pag. 99). Von einem Pöbeln oder Anschreien oder Drohungen nahm sie nichts wahr; dies müsste ihr aber aufgrund ihrer ausgezeichneten Wahrnehmungs- und Beobachtungssituation zweifellos aufgefallen sein, wenn es dies gegeben hätte.