_ konnte bei seiner polizeilichen Einvernahme am Mittag des Tattages nur Aussagen vom Hören-Sagen machen (pag. 92 ff.): Sein Bruder habe ihm gesagt, dass er gesehen habe, dass der Angreifer eine Flasche eingesetzt habe und damit dem Opfer ein Mal über den Kopf geschlagen habe und die Flasche daraufhin zerbarst. Selber habe er nur den „Knall von der Flasche“ (pag. 93) wahrgenommen. Die Auskunftsperson R.________ wurde am 26. September 2016 protokollarisch einvernommen (pag. 96 ff.). Sie machte sehr präzise, detaillierte und direkte Angaben zum Geschehen;