Und dass der Zeuge einen „Wurf“ beschrieb, macht seine Aussagen nicht unglaubhaft: Vorab erwähnte er, dass dem Opfer eine Glasflasche auf den Kopf geschlagen worden sei, und zusammen mit dem Aufziehen mit der Flasche und dem beschriebenen Abstand zwischen Opfer und Beschuldigten kann er dieses dynamische Turbulenzgeschehen sehr wohl wie einen Wurf wahrgenommen haben. Die Auskunftsperson AD.________ konnte bei seiner polizeilichen Einvernahme am Mittag des Tattages nur Aussagen vom Hören-Sagen machen (pag.