Auch dieser Zeuge erwähnte bloss ein Einwirken, allerdings war das Opfer bereits am Boden. Das lässt unschwer den Schluss zu, dass er erst während des körperlichen Einwirkens auf das Geschehen aufmerksam wurde und das Einwirken auf das Opfer, das zu dessen Sturz führte, nicht wahrnahm. Das indiziert wiederum auch, dass das Opfer eben gerade nicht den Beschuldigten anschrie, ansonsten er wohl vorher auf das Geschehen aufmerksam geworden wäre. Und dass der Zeuge einen „Wurf“ beschrieb, macht seine Aussagen nicht unglaubhaft: