79) gewesen nach dem ersten Schlag. Es sei der Beschuldigte gewesen, der „sehr aggressiv“ (pag. 80) auf sie gewirkt habe. Es habe auf sie wie eine „Angriffshandlung“ (pag. 81) gewirkt. Weiter erwähnte die Zeugin noch, dass sie im Y.________ arbeite, in welchem das Opfer sich befunden habe, und dieses ihr erzählt habe, „… sei er von zwei Typen dumm 15 angemacht worden. Worum es genau ging sagte er mir nicht. Er wollte sich nicht darauf einlassen und sei weitergelaufen“ (pag. 81). Insgesamt imponieren die widerspruchsfreien, detaillierten Schilderungen ohne Aggravierungen.