Insoweit ist nachvollziehbar und schadet der Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen nicht, wenn sie davon sprach, der Beschuldigte habe eine grüne Flasche/Bierflasche eingesetzt. Immerhin konnte sie klar erkennen, dass der Beschuldigte richtig aufgezogen und zugeschlagen hatte mit der Flasche, das Opfer auf die Knie ging und der Beschuldigte dann erneut ausholte und zuschlug; der Beschuldigte habe ziemlich ausgeholt, und es habe nach einem festen Schlag ausgesehen. Angesichts des dynamischen Turbulenzgeschehens und der Distanz sind auch die folgenden Aussagen stimmignachvollziehbar: „Ich weiss nicht, ob es ihn bereits beim ersten Mal erwischt hat.