14 Die Auskunftsperson P.________ wurde gut eineinhalb Stunden nach dem Ereignis protokollarisch einvernommen (pag. 73 ff.). Bei ihr ist vorab festzustellen, dass sie sich im Moment des Ereignisses vom „W.________“ (Restaurant & Take Away, auf Höhe E________gasse 26) hinter dem Opfer in Richtung N.________ gehend befand und im Moment des Ereignisses noch hinter dem X________brunnen war und damit das Geschehen aus einer Distanz von zumindest rund 15 bis 20 Metern beobachtete (vgl. Foto pag.