Und zum erneuten Zusammentreffen in der E________gasse konnte es nur soviel sagen, dass die gleichen Zwei in Begleitung eines Dritten wieder auf es zugekommen seien und es auf die Begegnung in der D________gasse angesprochen hätten. Dann sei plötzlich, wie aus dem Nichts, der Schlag gekommen. Weitere sachdienliche Angaben konnte das Opfer nicht machen. Nicht viel ergiebiger war die polizeiliche Befragung vom 30. September 2016 (pag. 57 ff.). Nennenswerte Widersprüche zur vorangehenden Aussage sind nicht auszumachen, einzig präzisierte das Opfer, dass die beiden Männer in der D________gasse ein „Gliiir“ (pag. 60) zusammen gehabt hätten.