Das Opfer machte erste Aussagen tatzeitnächst am Tattag morgens ab 06.00, d.h. gut zwei Stunden nach dem Ereignis (pag. 56). Stimmig-sachlich schilderte es die erste Begegnung in der D________gasse und dass es den Beschuldigten und seinen Kollegen M.________ nicht angesprochen habe, stattdessen es der Beschuldigte gewesen sei, der es (grundlos) aufgefordert habe, seinen Kollegen in Ruhe zu lassen. Und zum erneuten Zusammentreffen in der E________gasse konnte es nur soviel sagen, dass die gleichen Zwei in Begleitung eines Dritten wieder auf es zugekommen seien und es auf die Begegnung in der D________gasse angesprochen hätten.