13 sig. Er gab zwar weiterhin an, Angst gehabt und sich bedroht gefühlt zu haben, sich jedoch nicht erklären zu können, warum er so etwas machen würde (pag. 772). Es ist auffällig, dass der Beschuldigte von seinen anfänglichen Aussagen, das Opfer habe ihm gedroht, ihn umzubringen und M.________ zu schlagen und habe sie beide beschimpft und so Angst und Panik bei ihm, dem Beschuldigten, ausgelöst, stark zurückgekrebst ist und schliesslich nur noch eine scheinbar harmlose verbale Auseinandersetzung schilderte.