wie er die Flasche gehalten und weder ausgeholt noch aufgezogen haben will. Demgegenüber wollte er sich aber nicht erinnern können, ob er mehrmals, ob er hart, ob er gegen den Kopf geschlagen, ob er überhaupt getroffen habe und ob die Flasche dabei kaputt gegangen sei. Auch wollte er sich nicht erinnern können, ob das Opfer überhaupt verletzt worden sei. In der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 7. März 2017 (pag. 194 ff.) bestätigte der Beschuldigte im Wesentlichen seine früheren Aussagen betreffend die Vorgeschichte mit der Beleidigung seines Kollegen, den Todesdrohungen, dem aggressiven Schreien.