12 von einem sorglosen Einschlafen abhielten (pag. 29). Weiter wurden Ungereimtheiten zwischen den Ausführungen des Beschuldigten sowie denjenigen der Auskunftspersonen und den Ermittlungen aufgelistet (pag. 32 f.). Ohne diese unzulässigen Wertungen zu verkennen, enthält der Anzeigerapport für die Kammer dennoch notwendige Informationen, welche das Bild vervollständigen, und auf welche abgestellt wird. Was die Glaubhaftigkeit der Aussagen des Beschuldigten angeht, ist vorab festzustellen, dass es seinerseits keine tatzeitnahen Aussagen gibt.