dass es bloss einen Schlag gegeben hatte. Im Übrigen ist selbst für einen medizinischen Laien nur äusserst schwer vorstellbar, dass all die beim Opfer festgestellten Verletzungen von nur einem Schlag mit einer Glasflasche herrühren sollen. Insoweit kommt es nicht von ungefähr, dass seitens der Verteidigung oberinstanzlich nicht mehr bestritten wurde, dass es zwei Schläge mit der Flasche gab.