_ sind deshalb als Schutzbehauptung zu bezeichnen. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass A.________ C.________ zur Rede stellen wollte, nachdem die Beiden in der D________gasse aneinander geraten waren und A.________ gemäss der nachvollziehbaren Einschätzung von P.________ „sehr aggressiv gewirkt“ habe (p. 80, Z. 188). Zwar konnte er nicht sicher sein, C.________ dann auch tatsächlich anzutreffen, doch ging er zielstrebig auf ihn zu, als er ihn sah.