9 Trotzdem konnte der Beschuldigte sehr detaillierte Angaben zu seiner Gemütslage beim erneuten Zusammentreffen mit C.________ in der E________gasse machen und geradezu fotografisch genau beschreiben, wie er vor dem Schlag die Flasche am Flaschenhals mit der Öffnung nach oben bzw. in Richtung Handgelenk, Daumen nach unten (p. 187, Z. 112-113), gehalten habe. Ebenso wollte er sich noch genau daran erinnern können, dass er vor dem Schlag weder ausgeholt noch aufgezogen habe.