Ergänzend ist festzuhalten, dass es sich beim Geschehen in der E________gasse auf Höhe „O.________“ um ein überraschendes, dynamisches Turbulenzgeschehen von letztlich sehr kurzer Dauer handelte, die Beleuchtungsverhältnisse nicht optimal und die Wahrnehmungsverhältnisse gerade für die Aussagepersonen ganz unterschiedlich waren. Auch wenn angesichts der beschränkten menschlichen Auf- nahme-, Speicherungs- und Wiedergabefähigkeit auch im vorliegenden Fall einerseits eine in jeder Beziehung exakte nachträgliche Rekonstruktion der gesamten Abläufe unmöglich ist, ist dies andererseits jedoch auch nicht erforderlich.