8. Bestrittener Sachverhalt Seitens des Beschuldigten wurde insbesondere geltend gemacht, das Opfer habe bereits in der ersten Phase bei der Begegnung in der D________gasse aggressiv gewirkt, seinen Kollegen beleidigt und ihm selber gedroht, er werde ihn umbringen. Die anschliessende zweite Begegnung in der E________gasse sei zufällig gewesen, und es sei das weiterhin aggressive Opfer gewesen, das auf ihn zugekommen sei, ihn angesprochen und angeschrien sowie gesagt habe, er wolle ihn umbringen. Auch habe es so ausgesehen, als wolle das Opfer ihn mit der linken Hand packen.