Hierfür werde eine neurologische Abklärung empfohlen. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass der Patient aufgrund des traumatischen Erlebnisses weiterhin schreckhaft sei gegenüber lauten Geräuschen. Die Frage der posttraumatischen Belastungsstörungen müsste gegebenenfalls in einem psychiatrischen Gutachten abgeklärt werden (pag. 629),