6 einer verbalen Auseinandersetzung, bei der sich das Opfer und der Beschuldigte sehr nahe gegenüber standen. Der Beschuldigte ist ein paar wenige Zentimeter grösser als das Opfer und hat im Vergleich zu dessen Körpergewicht von 61 kg, mit seinen anlässlich der Berufungsverhandlung angegebenen ca. 87 kg Körpergewicht (pag. 772), die um einiges kräftigere Statur, wobei zu beachten ist, dass das Opfer in seiner Motorradkleidung möglicherweise etwas kräftiger wirkte. In der Folge schlug der Beschuldigte mit der Flasche gegen das Opfer und traf dieses am Kopf.