156 f.) und sich dort im Bereich bzw. auf einer Fensternische aufhielt. Der Beschuldigte hielt bereits in diesem Zeitpunkt eine Flasche in der Hand. Kurze Zeit später war das Opfer in der E________gasse, Mitte der Strasse gehend, wieder in Richtung N.________ unterwegs, als es auf Höhe „O.________“ zu einer neuerlichen Begegnung mit dem Beschuldigten kam. Der Beschuldigte hatte eine Schnapsflasche aus Glas („Belvedere“-Flasche) in der Grösse einer Weinflasche und maximal noch zur Hälfte gefüllt, am Flaschenhals haltend mit der Öffnung nach oben bzw. in Richtung Handgelenk, in der Hand. Alsogleich kam es wieder zu