Er war vom 25.09.2016 bis am 08.10.2016 hospitalisiert. C.________ leidet infolge dessen namentlich immer noch an kognitiven und emotionalen Einschränkungen (Konzentrationsstörungen, erhöhte Ermüdbarkeit, emotionale Instabilität etc.), an Kopfschmerzen, Doppelbildern, teilweise fehlendem Gefühlsempfinden im Kopfbereich sowie am Verlust des Riechens und Beeinträchtigungen beim Schmecken. C.________ war seit dem Vorfall nicht arbeitsfähig und die Narben im Kopfbereich sind teilweise gut sichtbar.