1. des Schuldspruchs, wonach A.________ der schweren Körperverletzung, begangen am 25. September 2016 in Bern z.N. von C.________ schuldig gesprochen wurde; 2. der Verfahrenskosten sowie der Entschädigung für die amtliche Verteidigung. 3. des Verzichts auf den Widerruf des A.________ durch Urteil der Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland am 3. August 2016 gewährten bedingten Vollzuges der Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu Fr. 100.00 bei gleichzeitiger Verlängerung der Probezeit um ein Jahr. II. A.________ sei gestützt auf die einschlägigen Bestimmungen zu verurteilen: