Im Weiteren wurde der dem Beschuldigten mit Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland am 3. August 2018 gewährte bedingte Vollzug der Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 100.00 nicht widerrufen und die Probezeit um ein Jahr verlängert, unter Auferlage der Verfahrenskosten von CHF 150.00 an den Beschuldigten. Schliesslich wurde das Honorar der amtlichen Verteidigung bestimmt und betreffend DNA und biometrische erkennungsdienstliche Daten die erforderlichen Verfügungen getroffen (pag. 665 ff.).