(im Folgenden: das Opfer), und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten, davon neun Monate zu vollziehen sind und für eine Teilstrafe von 25 Monaten der bedingte Strafvollzug gewährt wurde auf eine Probezeit von drei Jahren, sowie zu den Verfahrenskosten von insgesamt CHF 24‘627.00. Im Weiteren wurde der dem Beschuldigten mit Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland am 3. August 2018 gewährte bedingte Vollzug der Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 100.00 nicht widerrufen und die Probezeit um ein Jahr verlängert, unter Auferlage der Verfahrenskosten von CHF 150.00 an den Beschuldigten.