1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 22. März 2018 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht) A.________ (im Folgenden: der Beschuldigte) schuldig der schweren Körperverletzung, begangen am 25. September 2016 in Bern zum Nachteil von C.________ (im Folgenden: das Opfer), und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten, davon neun Monate zu vollziehen sind und für eine Teilstrafe von 25 Monaten der bedingte Strafvollzug gewährt wurde auf eine Probezeit von drei Jahren, sowie zu den Verfahrenskosten von insgesamt CHF 24‘627.00.