1. Die Beschwerde wird abgewiesen soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Beweisanträge des Beschwerdeführers gemäss Ziffer I.3. und I.6 der Beschwerde vom 11. Januar 2018 werden abgewiesen. 3. Das Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Anwalt wird abgewiesen. Für die Behandlung des Gesuchs um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Die Kosten des Verfahrens vor Obergericht, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 2‘000.00, werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt.