12 diese auch nicht mehr hergestellt werden könne. Mit Blick darauf, dass sich der Beschwerdeführer nun seit rund einem Jahr in einer geeigneten Einrichtung befindet, ist während einer angemessenen Zeitdauer und unter Berücksichtigung des Vollzugsplans zu beobachten, wie sich der Gesundheitszustand und die Therapiemotivation des Beschwerdeführers weiter entwickeln werden.