Ein singuläres Fehlverhalten hat auf die Behandlung des Beschwerdeführers durch das zuständige Team der Klinik keinen Einfluss. Wäre eine ungestörte therapeutische Beziehung nicht mehr möglich und das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört, könnte dem durch einen Wechsel der zuständigen Betreuungsperson begegnet werden, ohne dass die gesamte Massnahme bzw. Therapie in Frage zu stellen wäre. Seitens der Klinik Königsfelden wurde das schwierige Verhältnis zwischen dem Beschwerdeführer und seiner Bezugsperson ebenfalls thematisiert, wobei jedoch festgehalten wurde, dass die Beziehung nun etwas besser sei.