Mit einer Reduktion der Symptome bzw. der psychotischen Episoden kann gleichzeitig auch die Therapiemotivation weiter verbessert werden, da die fehlende Motivation Teil des Krankheitsbildes ist (vgl. Ausführungen oben). Dies wird durch die neusten positiven Entwicklungen verdeutlicht. Aus den Akten der BVD ergibt sich, dass – wie durch die Vorinstanz verlangt – ein Vollzugs- bzw. Behandlungsplan erstellt worden ist. Für den Ausgang des vorliegenden Beschwerdeverfahrens bleibt dieser Plan – er war zum Zeitpunkt der Beschwerdeführung noch nicht erstellt – jedoch ohne Belang.